Erweiterung bestehender Wohngebäude

Energetischer Nachweis für Anbau und Erweiterung

H′ₜ-Nachweis für Anbauten und Erweiterungen von Wohngebäuden nach § 39 GModG – als Berechnungsgrundlage für die Erfüllungserklärung nach §§ 92 und 93 GModG.

Energetische Anforderungen bei einer Erweiterung

Ein Anbau, eine beheizte Veranda oder zusätzlicher Wohnraum erweitert nicht nur die Wohnfläche, sondern auch die thermische Gebäudehülle. Für solche Vorhaben sind die energetischen Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) zu beachten. Eine erteilte Baugenehmigung ersetzt den energetischen Nachweis nicht.

Typische Anwendungsfälle: Anbauten, Wohnraumerweiterungen, beheizte Wintergärten und Veranden sowie andere Erweiterungen bestehender Wohngebäude.

H′ₜ-Nachweis: Wie gut ist die Gebäudehülle?

Der spezifische Transmissionswärmeverlust H′ₜ beschreibt die Wärmeverluste durch die Bauteile, bezogen auf die wärmeübertragende Hüllfläche. Seine Einheit ist W/(m²·K). Je kleiner der Wert, desto besser ist der Wärmeschutz der Gebäudehülle. Das Strichzeichen kennzeichnet den Flächenbezug.

Für den Anbau werden die Flächen und U-Werte der relevanten Bauteile sowie Wärmebrücken und die jeweiligen Temperaturbedingungen berücksichtigt. Große Fensterflächen, die Dämmung von Dach und Boden und die Anschlüsse an den Bestand beeinflussen das Ergebnis gemeinsam.

Welche Grenzwerte gelten nach § 39 GModG?

Bei Wohngebäuden gilt für die Außenbauteile der neu hinzukommenden beheizten oder gekühlten Räume:

H′ₜ,Anbau ≤ 1,2 × H′ₜ,Referenz

Der berechnete Wert darf also höchstens 20 Prozent über dem entsprechenden Referenzwert liegen. Maßgeblich ist die Referenzausführung nach Anlage 1. Der zulässige Wert wird für das konkrete Vorhaben ermittelt; es gibt hierfür keinen einheitlichen Zahlenwert für jeden Anbau. § 39 Abs. 1 GModG

Bei einer hinzukommenden zusammenhängenden Nutzfläche von mehr als 50 m² ist zusätzlich der sommerliche Wärmeschutz nach § 14 einzuhalten. Die Grenze betrifft die Nutzfläche, nicht die Hüllfläche. Auch bei kleineren Erweiterungen bleibt die Anforderung an H′ₜ bestehen. § 39 Abs. 2 GModG

Für Nichtwohngebäude gelten andere Kriterien: die mittleren U-Werte dürfen das auf eine Nachkommastelle gerundete 1,25-Fache der Höchstwerte aus Anlage 3 nicht überschreiten. Beträgt dort die zusätzliche zusammenhängende Nutzfläche mehr als 100 Prozent der bisherigen Nutzfläche, gelten stattdessen §§ 18 und 19. Mein hier beschriebenes Angebot richtet sich an Erweiterungen von Wohngebäuden. § 39 Abs. 1 GModG

Berechnung für den neuen Gebäudeteil

Ich erstelle die energetische Berechnung für den neu hinzukommenden Gebäudeteil und vergleiche das Ergebnis mit dem zulässigen Referenzwert. Dazu erfasse und prüfe ich insbesondere:

  • Geometrie, Abmessungen und thermische Abgrenzung zum Bestand
  • Außenwände, Dach, Boden und weitere wärmeübertragende Bauteile
  • Bauteilaufbauten, Dämmstoffe und U-Werte
  • Fenster und Türen einschließlich ihrer Flächen und energetischen Kennwerte
  • Wärmebrücken und Anschlüsse zwischen Anbau und Bestandsgebäude

So wird nachvollziehbar, ob die geplante Ausführung den Grenzwert einhält und an welchen Stellen gegebenenfalls nachgebessert werden muss. Gerade bei großen Fensterflächen ist eine frühzeitige Abstimmung von Verglasung, Dämmung und Anschlüssen sinnvoll.

Erfüllungserklärung nach §§ 92 und 93 GModG

Der H′ₜ-Nachweis bildet die rechnerische Grundlage für die Erfüllungserklärung. § 92 Abs. 2 GModG regelt die Pflicht zur Erklärung auch bei Erweiterung und Ausbau nach § 39. § 93 GModG legt fest, dass die zur Überprüfung erforderlichen Angaben enthalten und die erforderlichen Berechnungen beigefügt werden müssen. § 92 GModG, § 93 GModG

Die Berechnung und die formelle Erfüllungserklärung sind dabei unterschiedliche Bestandteile des Nachweises. Wer die Erklärung ausstellen darf, wann sie vorzulegen ist und welchen näheren Umfang die Nachweispflicht hat, richtet sich auch nach dem jeweiligen Landesrecht. Diese Anforderungen werden für das konkrete Vorhaben berücksichtigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hilfreich sind Grundrisse, Schnitte und Ansichten mit Maßen, Angaben zur geplanten Nutzung und Beheizung sowie die vorgesehenen Bauteilaufbauten. Für Fenster und Türen werden die Produktkennwerte benötigt. Unterlagen zum Bestandsgebäude erleichtern die Beurteilung der Anschlussbereiche.

Sie erhalten eine dokumentierte Berechnung mit den angesetzten Bauteildaten, dem H′ₜ-Wert der Erweiterung und dem Vergleich zum zulässigen Referenzwert. Ob zusätzlich ein Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz benötigt wird, wird anhand der Erweiterungsfläche geprüft.

Rechtsgrundlagen geprüft am 4. Oktober 2026.

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Portrait Dr. Stefan Ullrich
Ullrich-Industriegeräte UG (haftungsbeschränkt) Dr. Stefan Ullrich Physiker · Energieberater ·
Experte für Mess- und Regeltechnik